Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ladevorgänge im EZE Network

Stand: 31. Juli 2025

eze.network GmbH
Rosa-Bavarese-Str. 3
80639 München
Tel. +49 (0) 800 300 605 017
E-Mail: info@eze.network

§1 Vertragsgegenstand

Die eze.network GmbH (nachfolgend „EZE“), Rosa-Bavarese Straße 3, 80639 München, bietet EZE-Kunden (nachfolgend „Kunde“) auf der Basis der folgenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) den Zugang zu Ladeinfrastruktur bzw. Ladestationen für Elektro-PKW. Bei dieser Ladeinfrastruktur handelt es sich neben EZE-Ladestationen vor allem auch um Ladestationen aus dem EZE-Partnernetzwerk (so genannte Roaming-Ladestationen).

Ein Anspruch des Kunden auf dauerhaften Zugang und Nutzung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Ladeinfrastruktur bzw. auf die Einrichtung und Aufrechterhaltung von Ladestationen der eze.network GmbH besteht nicht.

Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, eze.network GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Geltungsbereich

§2.1 Diese Nutzungsbedingungen richten sich an EZE-Kunden mit dem expliziten Zweck, elektrisch angetriebene Personenkraftwagen (kurz PKW) mit Traktionsbatterie (BEV - Battery Electric Vehicle) sowie Plugin-hybrid-elektrisch (PHEV - Plugin Hybrid Electric Vehicle) betriebene Personenkraftwagen zu laden.

§2.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der EZE-Ladeplattform der eze.network GmbH, über welche registrierte Kunden Zugang zu Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erhalten. Die Ladeinfrastruktur umfasst sowohl Ladepunkte, die von EZE selbst betrieben werden, als auch Ladepunkte von Drittanbietern im Rahmen sogenannter Roaming-Vereinbarungen.

§2.3 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der EZE-Ladeplattform (nachfolgend „EZE Services“). Die Nutzung erfolgt über eine EZE-Anwendung (nachfolgend „EZE Charging App“) für EZE-kompatible Endgeräte. Die EZE Charging App wird jeweils über die Plattformen „Google Playstore“ und „Apple Appstore“ zum Download zu den Datenschutz- und Nutzungsbedingungen dieser Parteien bereitgestellt. Zur Nutzung der EZE Charging App ist zunächst die Erstellung eines kostenlosen EZE-Accounts (nachfolgend „EZE-Account“) unter Beachtung der EZE Datenschutz-Erklärung (einsehbar unter www.eze.network/datenschutz) erforderlich. Erst der Abschluss eines, und für die Nutzung passenden EZE-Tarifs (nachfolgend „EZE-Tarif“) unter Angabe einer validen Zahlungsmethode, ermöglicht die Durchführung von Ladevorgängen (elektrische Energiemenge gemessen in kWh).

§3 Änderung dieser AGB

Zur laufenden Verbesserung der EZE-Services und der stetigen Weiterentwicklung von Funktionen und Sicherheit der EZE-Plattform kann eine gelegentliche Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen. EZE ist zudem berechtigt bei unvorhersehbaren Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen eine jeweilige Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzuführen. Eine zukünftige Änderung der AGB wird Kunden vorab durch eine E-Mail oder innerhalb der EZE-Dienste (in der Regel der EZE Charging App) angezeigt und um Kunden-Zustimmung gebeten. Die jeweiligen Änderungen gelten als akzeptiert, soweit Kunden diese nicht innerhalb von 14 Tagen ablehnen. Wenn Kunden den jeweils geänderten AGB nicht zustimmen möchten, muss die Kündigung des EZE-Abonnements durch den Kunden oder EZE vorgenommen werden.

§4 Zugangsberechtigung und Authentifizierung

§4.1 Für den Vertragsabschluss zur Erlangung eines gültigen EZE-Accounts ist es erforderlich, dass Kunden voll geschäftsfähig und mindestens 18 Jahre alt sind, oder es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt, die von einer vollständig Handlungsbevollmächtigten natürlichen Person vertreten wird.

§4.2 Der Zugang zur Ladeinfrastruktur kann über folgende Wege erfolgen:

1. Digital („EZE Charging App“): Authentifizierung über die Benutzeroberfläche mittels eingeloggtem Konto.

2. RFID-Karte eines Drittanbieters: eze.network GmbH ermöglicht die Nutzung bereits vorhandener RFID-Karten (z. B. von Roaming-Partnern oder Fahrzeugherstellern) zur Authentifizierung an unterstützten Ladepunkten. Voraussetzung ist, dass diese Karten von unserem System technisch erkannt und verifiziert werden können. Eine Ausgabe, Verwaltung oder Sperrung solcher Karten durch EZE erfolgt nicht.

§4.3 Von Kunden- Seite aus besteht insbesondere für die Roaming-Ladestationen in folgenden Punkten kein Anspruch auf:

1. Es besteht kein Anspruch auf die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Ladestationen

2. Es besteht kein Anspruch auf den ordnungsgemäßen Betriebs-Zustand und Betriebs-Sicherheit von Ladestationen

3. Es besteht kein Anspruch auf die (Neu-) Errichtung von Ladestationen

4. Es besteht kein Anspruch auf den dauerhaften Betrieb von Ladestationen

§4.4 Die Nutzung eines EZE-Accounts durch Dritte ist untersagt (so genanntes Account-Sharing ist untersagt). Account-Sharing ist nur dann gestattet, wenn im gleichen Zeitraum ein dafür notwendiges Tarif-Addon gebucht wurde. Für die Nutzung der EZE-Services ist ein EZE-kompatibles Endgerät (ein sogenanntes Smartphone) erforderlich. Der Start eines Ladevorgangs an der jeweiligen Ladestation (auch Authentifizierung genannt) des EZE-Netzwerks erfolgt ausschließlich über EZE-kompatible Endgeräte.

§4.5 Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. EZE kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen oder Zugänge bei Verstößen sperren.

§5 Ad-hoc Nutzung und Vertragsverhältnisse

§5.1 Nach erfolgreicher Registrierung und der Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, digitale Zahlungsdienste) kann der Kunde Ladevorgänge über die Plattform durchführen.

§5.2 Die Nutzung erfolgt im Rahmen einzelner Ad-hoc-Vorgänge. Jeder Ladevorgang stellt ein eigenständiges, vertragliches Nutzungsverhältnis dar. Ein übergreifendes Dauerschuldverhältnis entsteht dadurch nicht.

§5.3 Der Zugang zu Ladepunkten erfolgt entweder:

1. Über die EZE Charging App (digitaler Startvorgang) oder,

2. Durch Verwendung einer unterstützten RFID-Karte eines Drittanbieters.

§5.4 Der jeweilige Preis und alle notwendigen Informationen werden dem Kunden vor dem Start angezeigt (App) oder bei RFID-Ladevorgängen über die App vorab abrufbar gemacht. Mit dem Start des Ladevorgangs erkennt der Kunde die jeweils gültigen Preise als verbindlich an.

§6 Ladevorgänge und Blockiervorgänge

§6.1 Ein gültiges EZE-Abonnement ermöglicht Kunden den Start von Ladevorgängen an so genannten Normalladepunkten (Laden mit AC bzw. Wechselstrom-Technik) oder Schnellladepunkten (DC oder Gleichstrom-Technik bzw. Schnellladepunkte sind nur enthalten bei Tarifen mit Schnelllade-Option).

§6.2 Um eine faire Verfügbarkeit der Ladestationen für die gesamte Elektroauto-Community zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde sein Fahrzeug spätestens mit Beendigung des Ladevorgangs so um zu parken, dass auch Dritte die Ladestation nutzen können.

§6.3 Die maximale zulässige Dauer („Ladedauer“) von Ladevorgängen wird abhängig von den jeweils gültigen Bestimmungen begrenzt. Sobald EZE auch nach wiederholter Warnung feststellt, dass Kunden Ladestationen auch nach Ablauf der Ladedauer noch blockieren („Blockier-Vergehen“), behält EZE sich das Recht vor, eine Blockiergebühr zu erheben, oder blockierende Fahrzeuge kostenpflichtig vom Ladepunkt zu entfernen.

§6.4 EZE behält sich unabhängig von §6.3 jederzeit das Recht vor, Ladevorgänge nach Ablauf einer für den Kunden-Fahrzeug-Typ angemessenen Ladedauer vorzeitig zu beenden und so der gesamten Elektroauto-Community einen fairen Zugriff auf die Ladestation zu geben.

§6.5 Abweichend von §6.3 kann abhängig von dem möglichen Ladevermögen („Ladeleistung“) der Ladestation sowie der Fahrzeug-Ladekurve und Fahrzeugsystem-Temperaturen zu einem unerwartet frühzeitigen und automatischen Beenden des Ladevorgangs führen. Blockier-Vergehen die aus diesem Grunde entstehen werden unter Nachweispflicht nicht geahndet.

§7 Preise und Abrechnung

§7.1 Die Preise für Ladevorgänge richten sich nach dem jeweils beim Start des Ladevorgangs angezeigten Tarif. Sie können variieren je nach Standort, Ladeleistung, Betreiber (eigene oder Roaming-Infrastruktur), Tageszeit sowie weiteren Faktoren.

1. An Ladepunkten, die von EZE selbst betrieben werden, gelten differenzierte Preise für Tag und Nacht. Die jeweiligen Zeitfenster (z. B. Tag: 8:00–22:00 Uhr, Nacht: 22:00–8:00 Uhr) und die entsprechenden Tarife werden in der App vor dem Ladestart oder auf der Website eindeutig dargestellt.

2. An Roaming-Ladestationen, d. h. Ladeinfrastruktur Dritter, gelten die vom jeweiligen Betreiber übermittelten oder festgesetzte Preise. Diese können unabhängig von Tageszeitmodellen sein.

§7.2 Vor dem Start eines jeden Ladevorgangs werden dem Kunden die geltenden Preise angezeigt. Der Kunde muss diese aktiv bestätigen (bei RFID über vorherigen App-Abruf). Eine nachträgliche Preisänderung ist ausgeschlossen.

§7.3 Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach dem Ladevorgang über die vom Kunden hinterlegte Zahlungsmethode. Eine Übersicht über durchgeführte Ladevorgänge und Abrechnungen steht im Kundenkonto der EZE Charging App zur Verfügung.

§8 Preisänderungen

§8.1 behält sich das Recht vor, die Preise für Ladevorgänge jederzeit anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Tarife an selbst betriebenen Ladepunkten (einschließlich etwaiger Differenzierungen nach Tageszeit) sowie die Konditionen für Roaming-Vorgänge, soweit diese durch Dritte übermittelt werden.

§8.2 Preisänderungen treten nicht rückwirkend, sondern ausschließlich für zukünftige Ladevorgänge in Kraft. Dem Kunden werden die jeweils geltenden Preise vor Beginn jedes Ladevorgangs in der App oder auf der Benutzeroberfläche angezeigt. Die Durchführung eines Ladevorgangs setzt die aktive Bestätigung der angezeigten Preise durch den Kunden voraus.

§8.3 Eine separate Benachrichtigung über allgemeine Preisänderungen erfolgt nicht, da kein dauerhaftes Vertragsverhältnis besteht und jeder Ladevorgang ein Einzelvertrag ist. Es obliegt dem Kunden, sich vor dem Start eines Ladevorgangs über die aktuell geltenden Preise zu informieren.

§8.4 Abweichend von §8.3 behält sich EZE das Recht vor, die Preise für die eventuelle EZE-Tarife und nach erfolgter Ankündigung per E-Mail oder über die EZE Charging App, jederzeit zu ändern. Die Ankündigung von Preisänderungen erfolgt spätestens 14 Tage vor Inkrafttreten der aktualisierten Preise und gilt abhängig vom Abonnement-Abrechnungszeitraum des Kunden entweder zur nächsten bzw. übernächsten Abbuchung.

§8.5 Abweichend kann eine Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes zur sofortigen Preisänderung der EZE-Tarife und Ad-hoc Ladepreise führen.

§9 Pflichten des Kunden bei der Nutzung

§9.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Ladeinfrastruktur sachgemäß und im Einklang mit geltenden technischen Normen zu nutzen. Insbesondere:

1. Fahrzeuge nur an geeigneten Ladepunkten zu laden,

2. sämtliche Ladestationen sachgerecht und pfleglich zu benutzen,

3. als "defekt" oder ähnlich als nicht betriebssicher gekennzeichnete Ladestationen dürfen Kunden nicht benutzen. In dem Fall müssen die Kunden auf eine alternative Ladestation ausweichen. Die Verantwortung für die jeweiligen Ladestationen trägt der zugehörige Betreiber.

4. Sämtliche Ladevorgänge unter direkter Aufsicht vor Ort unmittelbar an der Ladestation zu starten.

5. Lokale Parkbedingungen an der Ladesäule zu beachten und alle eventuell anfallenden Parkgebühren zu tragen. EZE übernimmt generell keine Kosten dieser Art.

6. Ladepunkte nach Abschluss des Ladevorgangs unverzüglich freizugeben (Blockiergebühren können nach einem definierten Zeitraum entstehen),

7. keine Manipulationen oder unzulässige Eingriffe an Ladepunkten vorzunehmen,

8. alle Zugangsdaten sowie verwendete RFID-Karten sicher aufzubewahren und Dritten nicht zugänglich zu machen.

§9.2 Verwendet der Kunde eine RFID-Karte eines Drittanbieters, so liegt die Verantwortung für deren Verwaltung, Aktivierung, Deaktivierung und Sperrung ausschließlich beim Kunden bzw. beim kartenausgebenden Drittanbieter. EZE übernimmt keine Haftung für missbräuchlich verwendete RFID-Karten, es sei denn, der Missbrauch beruht auf einem technischen Fehler im System von EZE.

§10 Haftung und höhere Gewalt

§10.1 EZE stellt die Ladeplattform im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten bereit. Ein durchgehender Zugriff auf einzelne Ladepunkte oder auf die Plattform kann nicht garantiert werden.

§10.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet EZE oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Bei den Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen handelt es sich insbesondere um die Roaming-Partner, die für ordnungsgemäße Funktionssicherheit und Betriebssicherheit der Ladeinfrastruktur verantwortlich sind. Weiterhin haftet EZE im Fall von schuldhaften Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sogenannte leichte Fahrlässigkeit haftet EZE nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

§10.3 Bei Roaming-Ladestationen übernimmt EZE keine Haftung für Verfügbarkeit oder Funktionalität, da diese außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen.

§10.4 EZE haftet nicht für Schäden durch nicht zustande gekommene Ladevorgänge.

§10.5 EZE haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Vorbereitung, Durchführung und Beendigung von Ladevorgängen.

§10.6 Beim vorliegen von höherer Gewalt wie beispielsweise Kriegen, Naturkatastrophen, dem Ausfall von kritischer Infrastruktur oder Sabotage kann der ordnungsgemäße Betrieb der EZE-Plattform und die Funktion der EZE Services nicht gewährleistet sein. Eventuelle Erstattungsansprüche für EZE-Kunden sind insbesondere beim vorliegen höherer Gewalt ausgeschlossen.

§11 Datenschutz

§11.1 EZE verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

§11.2 Zur Bereitstellung der Dienste können u. a. folgende Daten verarbeitet werden:

1. E-Mail-Adresse, Zahlungsinformationen, Standortdaten (zur Anzeige verfügbarer Ladepunkte),

2. Lade- und Verbrauchsdaten,

3. RFID-Kartenkennungen (sofern verwendet).

§11.3 Kontakt zum Datenschutzbeauftragten:

heyData GmbH
Schützenstraße 5
10117 Berlin
Web: www.heydata.eu
E-Mail: datenschutz@heydata.eu

§12 Vertragsbeendigung

§12.1 Der Kunde kann sein Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen lassen. Bereits begonnene oder abgerechnete Ladevorgänge bleiben hiervon unberührt.

§12.2 EZE behält sich das Recht vor, Nutzer bei Verstößen gegen diese AGB oder aus berechtigtem Interesse dauerhaft oder vorübergehend zu sperren.

§13 Änderungen der AGB

§13.1 EZE behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

§13.2 Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen wird der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

§14 Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht bietet Verbrauchern in Europa die Möglichkeit, einen Vertrag binnen 14 Tagen nach dessen Inkrafttreten zu widerrufen. EZE-Kunden können ihren EZE-Tarif sofort nach der Registrierung nutzen – und gleichzeitig mit einer Kündigung auch sofort wieder kündigen – daher bietet EZE kein 14-tägiges Widerrufsrecht an. Per Gesetz ist EZE dazu verpflichtet, den Kunden zu informieren, dass kein Widerspruchsrecht besteht. Mit der Registrierung in einem Europäischen Land erkennen unsere Kunden an, dass sie auf ihr Widerrufsrecht verzichten. Vor dem Abschluss des etwaigen EZE-Abonnements informieren wir den Kunden mit dem Verweis auf diese AGB auf den Verzicht auf das Widerrufsrecht. Als Verbraucher steht dem Kunden jederzeit die Möglichkeit zu, den EZE-Tarif zu kündigen.

§15 Schlussbestimmung

§15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von EZE.

§15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§16 Streitbeilegung

Zur Streitbeilegung im Falle von Streitigkeiten, die zwischen dem Kunden und EZE entstehen, verweisen wir auf die Anlaufstelle der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr Diese EU-Plattform zur Streitbeilegung dient zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.

Stand: 31. Juli 2025